Unterhaltskosten für ein ungeplantes Kind als Schaden?
Kommentar zu BGE 132 III 359
Zum ersten Mal qualifiziert das Bundesgericht die Unterhaltskosten für ein ungeplantes gesundes Kind, die durch eine Sterilisation hätten vermieden werden sollen, als Schaden im Rechtssinne. Es entkräftet dabei auf überzeugende Art und Weise eine Reihe von rechtstheoretischen und -politischen Einwänden gegen diesen Schadenersatz.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt
- II. Unterhaltskosten als Schaden
- 1. Eine bundesgerichtliche Premiere
- 2. Kantonale Entscheide
- 3. Vermögensverminderung
- 3.1 Grundsatz
- 3.2 Unfreiwilligkeit der Vermögensverminderung
- 3.3 Abtreibung und Freigabe zur Adoption als schadensabwendende Massnahme
- 4. «Kind als Schaden»
- 5. Auswirkungen auf die Psyche des Kindes
- 6. Unterhaltspflicht des ZGB und Schadenersatzpflicht des OR
- 7. Rechts- und sozialpolitische Argumente
- 8. Schadensposten und -umfang
- 9. Keine Vorteilsanrechnung der Freude am Kind
- III. Unterlassene und fehlgeschlagene Sterilisation
- IV. Auswirkungen für den Ersatz der Unterhaltskosten für ein ungeplantes behindertes Kind
- 1. Übertragbarkeit der Argumentation
- 2. Wrongful birth-Klage der Eltern
- 3. Unfreiwilligkeit der Vermögensverminderung, Schadensminderungspflicht und Vorteilsanrechnung
- 4. Rechts- und sozialpolitische Argumente
- 5. Schlussfolgerungen
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