Rechtshilfe für deutsche Geldwäscherei-Ermittlung
Die Schweiz kann Deutschland Rechtshilfe zu einem Verfahren wegen mutmasslicher Geldwäscherei für eine kriminelle Organisation aus Russland leisten. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde abgewiesen, die sich gegen die von der Bundesanwaltschaft im vergangenen August bewilligte Herausgabe von Kontenunterlagen richtete.
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