Ende des Superbankgeheimnisses in Liechtenstein
Gemäss einer Mitteilung des Liechtensteiner Bankenverbandes vom 21. September 2000 haben die diesem Verband unterstehenden Banken eine Richtlinie gutgeheissen, nach der ihre Sorgfaltspflicht ab 1. Oktober 2000 ausgedehnt werden soll. Konkret soll damit die Möglichkeit der Schaffung anonymer Konten durch Rechtsanwälte und Treuhänder in Liechtenstein abgeschafft werden.
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