Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts
Vorentwurf eines Bundesgesetzes
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Revision und Vereinheitlichung des schweizerischen Haftpflichtrechts zu eröffnen. Der Vorentwurf will das schweizerische System des Haftpflichtrechts nicht radikal verändern. Vorgeschlagen wird beispielsweise, die deliktische und die vertragliche Haftung zusammenzuführen und neu eine relative Verjährungsfrist von drei und eine absolute von 20 Jahren einzuführen. Im vorliegenden Beitrag greift der Autor von der imposanten Fülle der zur Diskussion gestellten Vorschläge einige heraus und stellt sie vor.
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