Die Verwarnung vor der fristlosen Entlassung
Das Bundesgericht hat es abgelehnt, fixe Regeln über Zahl und Inhalt der Verwarnung(en) aufzustellen, die einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorausgehen müssen. Angesichts der Unterschiedlichkeit jedes einzelnen Falles könne es kein absolut geltendes Kriterium geben. Massgebend seien beispielsweise die Art, Schwere, Häufigkeit oder Dauer der dem Arbeitnehmer vorgeworfenen Verfehlungen, aber auch seine Reaktion auf allfällige Verwarnungen des Arbeitgebers. Der kantonalen Ziviljustiz bleibe ein erheblicher Ermessensspielraum.
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