Verordnung für Domain-Namen: Staatlich verordnete Selbstregulierung
Die Vergabe von ".ch"-Domain-Namen soll künftig in einer Verordnung ausdrücklich geregelt werden. Ein Entwurf des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) birgt allerdings Diskussionsstoff: Bleiben Domain-Namen etwa ungenutzt, sollen sie ihrem Inhaber wieder weggenommen werden können. Das Bakom will aber auch über die Verwendung von Domain-Namen mit gemeinfreien Begriffen bestimmen dürfen.
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