Kämpfer gegen Geldwäscherei verurteilt wegen Verletzung des Geschäftsgeheimnisses
Unzulässige Weitergabe von Dokumenten an Journalisten
Der Angeklagte hatte als Buchhalter der Rabo Investment Management AG eine von ihm vermutete Geldwäscherei aufdecken wollen. Jetzt hat der Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich den Mann wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes und mehrfacher Verletzung des Geschäftsgeheimnisses zu 5 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Der Richter billigte dem Angeklagten teilweise achtenswerte Beweggründe zu.
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