Wie dynamisch kann die Rechtsprechung des EuGH sein
Einige Überlegungen zum Niederlassungsrecht für Selbständige aus den assoziierten Mittel- und Osteuropäischen Ländern (MOEL)
Sollte ursprünglich das Niederlassungsrecht in den Europa-Abkommen mit den MOEL vorwiegend als weitgehende Betätigungsmöglichkeit für Firmen der EG-Mitgliedstaaten verstanden werden, so ermöglicht dieses gegenwärtig einzelnen Staatsangehörigen oder Unternehmungen aus Mittel- und Osteuropa mit dem Fortschreiten der wirtschaftlichen Transition neue Möglichkeiten für wirtschaftliche Aktivitäten in den EG-Mitgliedstaaten. Wenn man vor den Augen hält, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in acht von zehn Fällen den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt, stellt sich dringend die Frage, ob der EuGH - anders als in den Schlussanträgen der Generalanwälte - die bevorstehenden Beitritte der MOEL zur EU bei der Entscheidung der hängigen Fälle beachten wird. Nach Auffassung des Autors vermag die rechtliche Argumentation der Generalanwälte für eine enge Auslegung des Niederlassungsrechts in den Europa-Abkommen zu überzeugen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare