Jusletter

Namensregelung menschenrechtskonform

Beschwerde eines Zürcher Ehepaars abgewiesen

  • Autor/Autorin: Franz Zeller
  • Rechtsgebiete: Menschenrechte
  • Zitiervorschlag: Franz Zeller, Namensregelung menschenrechtskonform, in: Jusletter 29. Oktober 2001
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat keine Einwände gegen die schweizerische Regelung des Nachnamens von Kindern verheirateter Eltern. Das Kind erhält gemäss Art. 270 Abs. 1 des Zivilgesetzbuchs den Familiennamen der Eltern. Entspricht der Familienname dem väterlichen Nachnamen, so können die Eltern nicht verlangen, dass das Kind unter dem Nachnamen der Mutter ins Geburtsregister eingetragen wird.

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