Ohne Anlass vorverurteilt
Befangenheit eines Untersuchungsrichters
Das Bundesgericht hat einem Untersuchungsrichter die Unbefangenheit abgesprochen, der einem Angeschuldigten während der Einvernahme sagte: «Sie waren immer gut, nicht nur als Betrüger, sondern auch als Zahntechniker.» Für diese vorverurteilende Äusserung bestand nach dem einstimmigen Urteil der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung kein ersichtlicher Anlass.
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