Vertikaler Meilenschritt der Wettbewerbskommission
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 18. Februar 2002 ihre generelle Beurteilung von Abreden zwischen Unternehmen verschiedener Vertriebsstufen bekannt gemacht. Dieser Schritt ist mit Blick auf die Rechtssicherheit zu begrüssen. Die Bekanntmachung zwingt jedoch zahlreiche, auch kleinere und mittlere Unternehmen, ihre gegenwärtigen und künftigen Vertriebsverträge kartellrechtlich zu überprüfen.
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