Auskunftspflicht von Internet-Anbietern gegenüber Aufsichtsbehörden
Am 1. Januar 2002 trat das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Überwachungsgesetz, BÜPF) in Kraft. Der Autor untersucht anhand der Auskunftspflicht von Internet-Anbietern gegenüber Aufsichtsbehörden, ob diese zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages auch direkten Zugang zu Informationen aus dem Fernmeldeverkehr erhalten.
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