Nullsatz bei Schachteldividenden nach dem geänderten Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweiz
Ein für grenzüberschreitende Konzerne bestehendes Hindernis im deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverkehr wird durch die Neuregelung der Dividendenbesteuerung im Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweiz beseitigt. Künftig unterliegen Dividenden, die von Tochtergesellschaften an Muttergesellschaften ausgeschüttet werden, nach dem neugefassten Art. 10 Art. 3 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland/Schweiz keiner Quellensteuer (sog. Nullsatz). Für die Freistellung ist eine Beteiligung von mindestens 20% des Kapitals erforderlich.
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