Haftungsdurchgriff im IPR, Ausweichklausel und die Ermittlung ausländischen Rechts
Besprechung von Bundesgerichtsentscheid 4C.344/2001 vom 7. Mai 2002 (BGE 128 III 346)
Das Bundesgericht klärt die lange umstrittene Frage des auf den Haftungsdurchgriff anwendbaren Rechts zugunsten des Gesellschaftsstatuts der abhängigen Gesellschaft. Im Einzelnen sind allerdings noch Fragen offen, wie auch bezüglich der Anwendbarkeit der Ausweichklausel von Art. 15 IPRG, zu der das Bundesgericht ebenfalls Stellung nahm. Im Sinne eines ceterum censeo verlangt das Bundesgericht schliesslich sorgfältigere Abklärung des ausländischen Rechts durch die Vorinstanz (Art. 16 IPRG).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare