Neue Richtlinie über den Verbraucherkredit
Die Europäische Kommission schlägt eine neue Richtlinie über den Verbraucherkredit vor. Diese zielt auf eine Modernisierung der einschlägigen Regeln und auf mehr Rechte für denjenigen, der einen Verbraucherkredit (Konsumkredit) aufnimmt. Die Stossrichtung der Richtlinie entspricht damit dem neuen schweizerischen Konsumkreditgesetz. Gleichzeitig verbietet es die Richtlinie den Mitgliedstaaten, den Konsumenten besser zu schützen, als dies im Gemeinschaftsrecht vorgesehen ist. Mit der Abkehr vom Minimalstandard-Prinzip hin zur Vollharmonisierung zeichnet sich ein Paradigmawechsel ab, dem bei der Kritik des schweizerischen Konsumentenrechts und in der weiteren Integrationsdiskussion Rechnung getragen werden muss.
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