Corporate Governance bei Kantonalbanken
Die Kantonalbanken sind Institutionen mit Tradition. Ihre Wurzeln gehen in das 19. Jahrhundert zurück, als sie von den Kantonen gegründet wurden, um der Kreditnot der Landwirtschaft, des gewerblichen und kaufmännischen Mittelstandes zu begegnen und der Bevölkerung möglichst sichere und zinsbringende Anlagemöglichkeiten für ihre Spargelder zu bieten. All dies waren Bedürfnisse, welche damals von den privaten Banken nur unbefriedigend erfüllt wurden. Es war daher legitim, dass der Staat in die Lücke sprang. Heute sind die Kantonalbanken als Universalbanken tätig. Sie können als Anstalt oder Aktiengesellschaft konstituiert sein; bei Aktiengesellschaften ist Publikumsbeteiligung bis zu zwei Dritteln möglich. Obwohl die Regelwerke der Corporate Governance klar auf Publikumsgesellschaften ausgerichtet sind, sind sie auch für nichtkotierte Institute sehr bedenkenswert
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