Der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken in Publikumsgesellschaften
Eine rechtsvergleichende Darstellung USA – Schweiz
Im Unterschied zum schweizerischen Recht regelt das amerikanische Recht bereits heute zahlreiche Möglichkeiten des Einsatzes von neuen Informations- und Kommunikationsmitteln zur Kommunikation zwischen Publikumsgesellschaften und deren Aktionären. Der vorliegende Beitrag vermittelt eine Übersicht dieser Einsatzmöglichkeiten und diskutiert, welche Einsatzmöglichkeiten in der Schweiz – de lege lata – bereits bestehen und welche Möglichkeiten des Einsatzes – de lege ferenda – geschaffen werden sollten.
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