Aufsichtsverfahren im Fernmeldebereich (2001–2003)
Telecom Infomailing Nr. 27
Ziel der schweizerischen Fernmeldeordnung ist die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit vielfältigen, preiswerten und qualitativ hochstehenden Fernmeldediensten. Mittel dazu ist ein fairer und wirksamer Wettbewerb. Um dieses Ziel erreichen zu können, auferlegt die Gesetzgebung den Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) die verschiedensten Pflichten und gewährt ihnen auch vielfältige Rechte gegenüber dem Staat oder andern Anbieterinnen. Ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung dieser Rechte und Pflichten und damit zur Erreichung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele ist die Aufsicht über die FDA.
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