(Unterlassene) Bindestriche im Domain-Namen beseitigen die Verwechslungsgefahr nicht
Die neuste Entscheidung des Bundesgerichts zu Domain-Namen in Sachen «tonline.ch» hält fest, dass das Weglassen eines Bindestriches keinen genügenden Abstand zur Marke «T-online» herzustellen vermag.
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