Jusletter

Symbolische Gesetzgebung oder die Tendenz zur Verrechtlichung des Nichtrechtlichen

ZSR Bd. 122 (2003) Heft 2, I. Halbband, S. 215 – 246

  • Autor/Autorin: David R. Wenger
  • Rechtsgebiete: Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie
  • Zitiervorschlag: David R. Wenger, Symbolische Gesetzgebung oder die Tendenz zur Verrechtlichung des Nichtrechtlichen, in: Jusletter 28. Juli 2003
Entgegen der dem Recht fälschlicherweise unterstellten Funktion einer gesellschaftsrelevanten Verhaltenssteuerung, haben Soziologen aufgezeigt, dass über die Gesetzgebung primär bestimmte Verhaltenserwartungen Eingang in die Rechtsordnung finden. Diese Erwartungen werden bisweilen selbst dann verrechtlicht, wenn vollzugstechnisch eine nur geringe – oder gar überhaupt keine Chance auf ihre spezifisch rechtliche, instrumentelle Wirksamkeit besteht. Die Existenz solcher Normen wird dann nicht selten mit deren «symbolischer» Wirkung gerechtfertigt; ein rechtsstaatlich nicht ganz unproblematisches Argument, geht dem freiheitlich-pluralistischen Staatsbegriff doch die These voraus, dass zwischen rechtsfähigen Geboten einerseits und nicht rechtsfähigen Geboten andererseits unterschieden werden kann und muss. Dieser Aufsatz will nun der Frage nachgehen, was genau «symbolische Gesetzgebung» ist und wie es dazu kommt.

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