«Prosciutto di Parma» und «Grana Padano» – Ursprungsbezeichnungsrecht nach dem Gusto der Hersteller
Der EuGH hat am 20. Mai 2003 in zwei aufsehenerregenden Urteilen Consorzio del Prosciutto di Parma u.a. ./. Asda Stores Ltd u.a., C-108/01, und Ravil SARL ./. Bellon import SARL u.a., C-469/00 den rechtlichen Schutz geschützter Ursprungsbezeichnungen (g.U.) erheblich ausgedehnt. In den Fällen «Prosciutto di Parma» und «Grana Padano» hat er das industrielle Aufschneiden bzw. Reiben und Verpacken als vom Schutz umfasst bezeichnet. Damit anerkennt er gleichzeitig den rechtlichen Schutz der Goodwillfunktion von g.U. und öffnet damit ein Tor zur Rechtfertigung von Massnahmen gleicher Wirkungen wie mengenmässige Beschränkungen. Schwerpunkt der folgenden kritischen Ausführungen ist die Reichweite des rechtlich gewährten Ursprungsbezeichnungsschutzes.
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