Schwangerschaftsabbruch nach 12. Woche
Keine höheren Hürden durch die Kantone
Kantonale Regelungen, die für einen straflosen Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche eine zweite ärztliche Begutachtung verlangen, sind verfassungswidrig. Das Bundesgericht hat auf staatsrechtliche Beschwerde die entsprechende Richtlinie aus dem Kanton Zürich aufgehoben.
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