Schützenswertes «Verpetzen»
Unsichere Rechtslage für den «Whistleblower»
«Whistleblower» werden Personen genannt, die ihre Arbeitgeber wegen illegaler Praktiken zuerst intern und dann allenfalls auch extern «verpetzen». Dadurch wollen sie aber Schaden abwenden und sind daher aus einer anderen Warte geschätzte Kronzeugen. Doch ihr Schutz gegen Sanktionen des Arbeitgebers ist zum Teil mangelhaft.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare