Schuldbrief: Angabe des Schuldners im Titel
Bei der Errichtung eines Schuldbriefes wird neben der Eintragung ins Grundbuch stets ein Pfandtitel ausgestellt. Die Ausstellung des Titels erfolgt durch den Grundbuchverwalter. Die Angabe des Schuldners im Schuldbrief gehört nicht zum notwendigen Inhalt des Pfandtitels (BGE 129 III 12).
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