Weiterhin Südanflüge – keine aufschiebende Wirkung der Beschwerden
Das Bundesgericht hat den Entscheid der Rekurskommission des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Reko UVEK) bestätigt, mit dem sie die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden gegen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich verweigert hatte. Die Anflüge auf Piste 34 vorab in den frühen Morgenstunden waren vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Juni genehmigt worden. Allfällige Beschwerden entzog es die aufschiebende Wirkung.
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