Die Öffnung des Strommarktes in der Schweiz
Eine Fortsetzung der Art. 43 und 44 EleG mit anderen Mitteln?*
Im letzten Sommer anerkannte das schweizerische Bundesgericht erstmals in einem konkreten Fall das Recht eines gebietsfremden Stromlieferungsunternehmens auf Einspeisung des von ihm produzierten Stroms in ein fremdes Stromnetz. Der Entscheid stützt sich auf das Wettbewerbsrecht, scheint aber zugleich anzudeuten, dass dies nicht der einzig denkbare Argumentationsrahmen ist. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die juristische Problematik des Stromdurchleitungsrechts im Lichte des Wettbewerbsrechtes, der verfassungsrechtlichen Wirtschaftsfreiheit sowie des Enteignungsrechtes nach den Bestimmungen des Elektrizitätsgesetzes.
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