Fusionen von Versicherungsgesellschaften
Das Fusionsgesetz regelt im Anhang unter anderem eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Nach Art. 9a VAG bedürfen Fusionen von Versicherungseinrichtungen der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Bei Fusionen, an denen Versicherungseinrichtungen beteiligt sind, müssen somit neben privatrechtlichen auch aufsichtsrechtliche Voraussetzungen beachtet werden.
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