Verwendung sensibler Informationen im liberalisierten Elektrizitätsmarkt
Im Rahmen der neu vorgeschlagenen Elektrizitätswirtschaftsordnung beabsichtigt der Bundesrat, eine konkrete Nichtdiskriminierungsregelung beim Netzzugang einzuführen, die von den Elektrizitätsunternehmen verlangt, dass sensible Informationen aus dem Netzbereich nicht für die Erbringung von Wettbewerbsdiensten verwendet werden. Die Einzelheiten einer solchen Informationsordnung (informationelle Entbündelung) bedürfen aber noch der Klärung, weil jede Segmentierung des Informationsflusses gesellschafts-, datenschutz- und arbeitsrechtliche Fragestellungen nach sich zieht.
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