Übergang von Nutzen und Gefahr beim Unternehmenskaufvertrag
Unternehmenskaufverträge enthalten in der Praxis meist nur rudimentäre Vorschriften über den Übergang von Nutzen und Gefahr. Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag zuerst mit der Frage, ob Art. 185 OR überhaupt auf Unternehmenskaufverträge anwendbar ist, ob sie nun als Share oder Asset Deal, «traditionell» oder in der Form der Vermögensübertragung nach Fusionsgesetz abgewickelt werden. Er weist auf die Wichtigkeit einer vertraglichen Regelung hin und zeigt auch, mit welchen übrigen Klauseln im Unternehmenskaufvertrag eine solche Klausel zu harmonisieren ist. Schliesslich analysiert er auch die Bedeutung von Klauseln über einen «rückwirkenden» Verkauf oder über eine «rückwirkende» Inkraftsetzung des Unternehmenskaufvertrages.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare