Vermutete Untertauchensgefahr
Strengere Ausschaffungshaft abgesegnet
Seit dem 1. April unterstehen Asylsuchende, auf deren Gesuch rechtskräftig nicht eingetreten wurde, nicht mehr der Asyl-, sondern der Ausländergesetzgebung. Sie müssen die Schweiz demnach umgehend verlassen. Das Bundesgericht erachtet diese Regelung in einem neuen Urteil für EMRK-konform.
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