Gibt es den steuerfreien Kapitalgewinn bei einer Beteiligungsveräusserung noch?
Das Bundesgericht hat kürzlich den Anwendungsbereich des steuerfreien, privaten Kapitalgewinns bei einer KMU-Nachfolgelösung weiter eingeschränkt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat darauf mit einem Rundschreiben reagiert, in dem unter anderem die Vorlage aller offenen Fälle verlangt wird. Angesichts der bei einer Beteiligungsveräusserung anfallenden hohen Steuerlast ist der Gesetzgeber gefordert, der die ins Stocken geratene Unternehmenssteuerreform II in Schwung bringen sollte.
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