Entwicklungen im Internationalen Konkurs- und Sanierungsrecht
Neuere internationale Konventionen, das UNCITRAL-Modellgesetz für grenzüberschreitende Insolvenzverfahren vom 15. Dezember 1997 und die EG-Verordnung über Insolvenzverfahren vom 29. Mai 2000 (in Kraft seit 31. Mai 2002) machen einen bedeutenden Schritt zur Überwindung des Territorialitätsprinzips im Internationalen Konkursrecht. Der nachfolgende Aufsatz geht speziell auf die Konstellationen ein, in welchen die EG-Insolvenzverordnung sich auf schweizerische Betroffene auswirkt, obgleich sie formell im Verhältnis zur Schweiz als Drittstaat nicht anwendbar ist. Der Verfasser weist sodann auf die Notwendigkeit hin, die schweizerischen Regelungen bezüglich grenzüberschreitender Konkurs- und Nachlassverfahren zusätzlich – nebst weiteren Schritten zur Überwindung des Territorialitätsprinzips – in zweierlei Hinsichten zu revidieren: Es ist zu bedenken, dass Insolvenzverfahren im heutigen Verständnis nicht nur Unternehmen liquidieren, sondern auch Sanierungen ermöglichen sollen, was in Bezug auf Zuständigkeiten und Bezeichnung des anwendbaren Rechts zu anderen Grundsätzen führen müsste. Und neuerer Ansicht entsprechend müssen Insolvenzverfahren vermehrt grundrechtlichen Anforderungen genügen, was u.a. dafür spricht, wichtige Entscheidungen im Insolvenzverfahren dem Gericht zu überlassen. Eine vermehrte Kompetenz des Konkursgerichts würde auch sogleich den Weg über die internationale Rechtshilfe eröffnen.
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