Ergebnisse der Expertenkommission «Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge»
Die anhaltende negative Entwicklung auf den Kapitalmärkten und die vom Parlament im Zusammenhang mit der 1. BVG-Revision geführten Diskussionen um die angemessene Mindestverzinsung dieser Gelder haben den Bundesrat anfangs 2003 veranlasst, eine Expertenkommission einzusetzen. Diese sollte das geltende Aufsichtssystem analysieren und Massnahmen zur Optimierung der inhaltlichen und strukturellen Aufsicht in der beruflichen Vorsorge vorschlagen. Angesichts der zahlreichen Schnittstellen des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) zu den kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden und zur Versicherungsaufsicht des Bundesamtes für Privatversicherung (BPV) wurde unter anderem die Zentralisierung der Aufsicht über die berufliche Vorsorge beim Bund geprüft. Im August 2004 hat der Bundesrat auf der Grundlage der Ergebnisse der Expertenkommission über die weiteren Schritte entschieden.
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