Änderung des Verfahrensrechts in der Invalidenversicherung – ein wohl überlegter oder ein verfehlter Revisionsvorschlag?
Die bevorstehende 5. Revision des IVG hat zum Ziel, der notwendig gewordenen Sanierung und Konsolidierung der Invalidenversicherung zu dienen. Im Rahmen dieser Revision hat der Bundesrat entschieden, dass einige ursprünglich in der Gesamtrevision des IVG vorgesehene verfahrensrechtliche Massnahmen (Verfahrensstraffung) dringlich umzusetzen sind. Deshalb wurde am 24.9.04 ein Revisionsentwurf zum IV-Verfahren mit einem erläuternden Bericht als eigenständige Vorlage mit einer fünfwöchigen Frist in die Vernehmlassung geschickt. Nach der Medienmitteilung ist eine Inkraftsetzung der Verfahrensstraffung auf 1.1.06 geplant. Der Beitrag prüft, ob die vorgeschlagenen Revisionsmassnahmen (Ersetzen des Einspracheverfahrens durch ein Vorbescheidverfahren, Kostenpflicht im kantonalen Justizverfahren, eingeschränkte Kognition und Kostenpflicht in Leistungsstreitigkeiten vor dem EVG) dringlich sind und ob sie zur Sanierung und Konsolidierung der Invalidenversicherung beitragen. Die Ausführungen zeigen, dass die Vorlage unter allen wesentlichen Aspekten das angestrebte Ziel verfehlt.
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