Bundesgericht wendet Freihandelsabkommen erstmals unmittelbar an – ein Schritt vorwärts, ein Schritt zurück
BGE 1A.71/2004 vom 8. März 2005, Sonderabfallverwertungs-AG (SOVAG) gegen BUWAL und UVEK
Das Bundesgericht hat in einer Entscheidung vom 8. März 2005 erstmals das Freihandelsabkommen mit der EG unmittelbar angewendet (BGE 1A.71/2004). Es tat dies, ohne auf seine bisherige zurückhaltende Rechtsprechung einzugehen. Während dieser Schritt zu begrüssen ist, weisen die materiellen Ausführungen zum EG-Recht und zum FHA leider erhebliche Schwächen auf.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt und Vorgeschichte
- II. Erwägungen des Bundesgerichts zum Freihandelsabkommen
- III. Kommentar
- IV. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare