Anwaltskosten im Rahmen der Opferhilfe
Gemäss einem neuen zur Publikation vorgesehenen Entscheid des Bundesgerichts ist im Rahmen der Opferhilfe als Entschädigung für Anwaltskosten nur ein dem Tarif bei unentgeltlicher Prozessführung entsprechender Betrag zu vergüten (BGE 1A.207/2004).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare