Aktuelle Rechtsprobleme der Tarifgestaltung in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern
Ein Überblick über die Praxis
Ja nachdem, ob sich die Spitaltarife nach öffentlichem Recht oder nach Privatrecht richten, kommen unterschiedliche Grundsätze der Tarifgestaltung zur Anwendung. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Verhältnis von grund- und zusatzversicherten stationären Leistungen verlangt nach einem Tarifmodell, welches den von der Praxis betonten Tarifschutz sachgerecht umsetzt. Im Sinn der verbesserten Rechtssicherheit werden im Hinblick auf die laufende Revision des Krankenversicherungsgesetzes klare und praktikable Grundsätze im Bereich der stationären Tarife gefordert.
Inhaltsverzeichnis
- A. Ausgangslage
- 1. Vorbemerkung
- 2. Tarife nach öffentlichem Recht
- 3. Tarife nach Privatrecht
- B. Domäne öffentliches Tarifrecht
- 1. Bundesrecht (obligatorische Krankenpflegeversicherung; oKP)
- 1.1 Tarifierung oKP (Pauschalen nach Art. 49 KVG)
- 1.1.1 Formale Vorgaben
- 1.1.2 Technische Ausgestaltung eines Tarifvertrags
- 1.1.3 Rechtsprechung Bundesrat und Rolle Preisüberwachung
- 1.1.4 Besondere Problemfelder Tarifierung oKP
- 2. Kantonales bzw. kommunales Recht
- 2.1 Tarifierung durch kantonale bzw. kommunale Gebührenordnungen
- 2.1.1 Formale Voraussetzungen
- 2.1.2 Materielle Ausgestaltung
- C. Domäne Privatrecht
- D. Gesamtkritik und Lösungsvorschläge
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