Pause – vor der Rückführung eines Kulturguts, das im Herkunftsstaat gefährdet ist
Das Kulturgütertransfergesetz enthält einen originellen und detailliert geregelten Mechanismus kultureller Entwicklungshilfe. Die Rückführung von Kulturgütern, die «nachweislich» für das «kulturelle Erbe» eines berechtigten Staats «wesentlich bedeutend» sind, kann aus Sicherheitsgründen aufgeschoben werden. Was in dieser «Pause» geschieht und was der Bund bezahlt, regeln Gesetz und Verordnung.
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