3½ Jahre Zuchthaus für Ex-Botschafter
Peter Friederich wegen Geldwäscherei verurteilt
Das Bundesstrafgericht hat Peter Friederich zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Richter in Bellinzona haben den früheren Schweizer Botschafter in Luxemburg der Geldwäscherei, der Urkundenfälschung, der Veruntreuung sowie der Gläubigerschädigung für schuldig befunden. Freigesprochen wurde er vom Vorwurf der Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation.
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