Tatsachenaussagen und Werturteile: Eine überholte Kategorisierung?
Seit Jahrzehnten teilen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das schweizerische Bundesgericht Meinungsäusserungen in Tatsachenaussagen und Werturteile ein. Oftmals wirkt diese Abgrenzung jedoch künstlich und ihre Begründung ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Deshalb stellt sich die Frage, ob es nicht zweckmässiger wäre, auf diese Kategorisierung zu verzichten.
Inhaltsverzeichnis
- A) Einleitende Gedanken
- B) Abgrenzungsmethode des EGMR
- I. Ein Zitat als Programmangabe
- II. Bedeutung der Überprüfung der nationalen Kategorisierung
- III. Genaue Überprüfung der nationalen Kategorisierung
- IV. Abstrakter Ansatz: Der Wahrheitsbeweis als Abgrenzungskriterium
- V. Kasuistischer Ansatz mit Werturteilen als Orientierungshilfe
- VI. Versuch einer Systematisierung dieser Kasuistik
- VII. Kombiniertes Prüfschema für die Praxis
- C) Kurzer Vergleich mit dem Ehrschutz des schweizerischen Strafrechts
- D) Keine zwingende Notwendigkeit der Kategorisierung
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