Praktische Verfahrensfragen bei Inanspruchnahme der Bonusregelung
Mit der Möglichkeit der Verhängung direkter Sanktionen wurde im revidierten Kartellgesetz zugleich auch eine Bonusregelung eingeführt. Damit sollen Unternehmen, welche bei der Aufdeckung eines kartellrechtlich unzulässigen Verhaltens mitwirken, in den Genuss eines vollständigen oder teilweisen Erlasses der Sanktion kommen. Der vorliegende Beitrag soll die praktischen Verfahrensfragen erörtern, welche sich im Zusammenhang mit der Bonusregelung stellen. Allfällig betroffene Unternehmen müssen bei Inanspruchnahme der Bonusregelung eine Abwägung der Chancen und Risiken der Offenlegung von Informationen und Beweismitteln gegenüber den Wettbewerbsbehörden vornehmen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Grundlagen der Bonusregelung
- 1. Direkte Sanktionen nach revidiertem Kartellgesetz
- 2. Bonusregelung nach revidiertem Kartellgesetz
- 3. Zielsetzung der Einführung der Bonusregelung
- 4. Inanspruchnahme der Bonusregelung
- 4.1. Allgemein
- 4.2. Mündliche Anzeige
- 4.3. Anonyme Anzeige
- 5. Marker-System
- 6. Sanktionserlass
- 6.1. Vollständiger Sanktionserlass
- 6.2. Teilweiser Sanktionserlass
- II. Probleme der Bonusregelung
- 1. Probleme des Marker-Systems
- 2. Transparenz des Verfahrens um Reduktion der Sanktion
- 3. Risiko von Schadenersatzklagen
- 3.1. Publizitätswirkung der Inanspruchnahme der Bonusregelung
- 3.2. Verzicht auf Publikation der Ergebnisse des Verfahrens
- III. Folgerungen für Unternehmen
- 1. Risikomanagement des Unternehmens
- 2. Vorbereitungshandlungen des Unternehmens
- 3. Schlussfolgerungen
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