Das vernachlässigte Stimmrecht der Anlagefonds
Vertragliche Anlagefonds stossen bei der Ausübung ihrer Stimmrechte in der Praxis auf Probleme. Geplante Gesetzesrevisionen (das neue Kollektivanlagengesetz bzw. die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts) versprechen bis jetzt dennoch keine Klarstellung dieser Rechte.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Stimmrecht als selbstverständlich vorausgesetzt
- III. Art. 685d Abs. 2 OR als Hinderung
- IV. Eine entsprechende Klarstellung rechtfertigt sich aus verschiedenen Gründen
- V. Vertraglichem Anlagefonds zu Unrecht das Stimmrecht verweigert
- VI. Keine Klarstellung in Sicht
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare