Falschbeurkundung: eine Moritat
Es geschah am Dreikönigstag: Die unwahre Vollständigkeitserklärung (Bilanzerklärung) ist nicht länger eine Falschbeurkundung, so stand es schwarz auf weiss in der NZZ vom 06.01.06 (BGE 6S.141/2005 vom 30. November 2005)!
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