Übermittlung an amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC wegen Insiderverdacht in Sachen Elsag Bailey nun endlich zugelassen
Das Bundesgericht hat den Informationsaustausch zugunsten der USA wegen Verdachts auf Insiderhandel im Jahre 1998 bezüglich Elsag Bailey-Aktien nun im Rahmen der Strafrechtshilfe endlich zugelassen (Urteil 1A.12/2005 vom 9. März 2006). Diesem Entscheid gingen zwei vielbeachtete Urteile aus den Jahren 2000 und 2001 voraus, die eine Informationsgewährung zugunsten der USA im Rahmen der Amtshilfe noch verweigert hatten und die direkt zur Revision der Amtshilfebestimmung im Börsengesetz führten, die am 1. Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Der vorliegende Beitrag übersetzt das italienischsprachige Urteil auszugsweise und gibt einige Bemerkungen dazu wieder.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt von Urteil 1A.12/2005 vom 9. März 2006
- II. Auszug aus den Erwägungen des Bundesgerichts (inoffizielle Übersetzung aus dem Italienischen)
- III. Anmerkungen
- IV. Hintergrund
- 1. Situation vor In-Kraft-Treten der Amtshilfenorm im Börsengesetz
- 2. Situation unter der alten Amtshilfebestimmung von Art. 38 aBEHG
- 3. Aktuelle Situation unter der revidierten Amtshilfenorm von Art. 38 BEHG
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