Opferschutz am Beispiel der häuslichen Gewalt
Rechtliche Situation und Stand der Umsetzung in der Schweiz
Die nachfolgende Abhandlung zeichnet das Bemühen der Staatengemeinschaft zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und die diesbezüglichen Anstrengungen von Staat, Gesellschaft und Politik in der Schweiz nach. Nachdem Gewalt in Ehe und Partnerschaft seit dem 1. April 2004 von Amtes wegen verfolgt wird, stellt sich die Frage, ob und in welchem Ausmass sich dadurch die Situation von Opfern häuslicher Gewalt tatsächlich verbessert hat.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Gewalt gegen Frauen und Frauenrechte im internationalen Kontext
- 2.1 UNO
- 2.2 WHO
- 2.2.1 Weltbericht «Gewalt und Gesundheit»
- 2.2.2 Internationale Erhebung zu Formen und Häufigkeit häuslicher Gewalt
- 2.3 Europarat
- 3. Häusliche Gewalt in der Schweiz
- 3.1 Gesellschaftliche Entwicklung und Ergebnisse nationaler Forschungsprogramme
- 3.2 Begriff der häuslichen Gewalt
- 3.3 Formen häuslicher Gewalt
- 3.4 Statistisches
- 3.4.1 Opfer
- 3.4.2 Täter
- 4. Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene gegen häusliche Gewalt
- 4.1 Rechtliche Situation bei häuslicher Gewalt bis Mitte der 90er Jahre
- 4.2 Verschärfung des Strafrechts
- 4.3 Erweiterung des Persönlichkeitsschutzes
- 4.4 Adaptation der kantonalen Polizeigesetze und Strafprozessordnungen
- 4.5 Interventionsprojekte
- 4.6 Einstellung des Strafverfahrens bei häuslicher Gewalt – Art. 66ter StGB
- 5. Schlussfolgerungen
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