Aus für Hafen in Feldmeilen
Bundesgericht sieht keine Möglichkeit für eine Ausnahmebewilligung
Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen das Hafenprojekt «Christoffel» in Feldmeilen gutgeheissen. Gemäss den Lausanner Richtern erlaubt es das Gesetz nicht, eine Ausnahmebewilligung für die Beseitigung der Ufervegetation durch Ausbaggerung des Seegrundes zu erteilen.
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