Beweisanforderung bei Produktehaftpflicht
Kein strikter Beweis für Fehler verlangt
Das Bundesgericht hat ein konsumentenfreundliches Urteil zu den Beweisanforderungen bei der Produktehaftpflicht gefällt. Geschädigte Personen müssen nicht die Ursache der Fehlerhaftigkeit eines Produkts nachweisen.
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