Zur Rechtslage der «Versteckten Kamera»: Was gilt es beim Einsatz dieser gefährlichen journalistischen Waffe zu beachten?
Gerichts- und Verwaltungsurteile sind spärlich
Der Einsatz einer «versteckten Kamera» durch investigative Medienleute kann mit Gesetzesnormen des Persönlichkeitsschutzes und mit dem Journalistenkodex kollidieren. Besonders wichtig ist die Abwägung zwischen dem Informationsgewinn wegen eines versteckten Kameraeinsatzes und dessen Ausstrahlung einerseits, der Persönlichkeitsverletzung und «heilenden» Rechtfertigungsgründen anderseits.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung: Der Fall Meyer-Fürst
- 2. Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (Art. 179 quater StGB)
- 3. Persönlichkeitsverletzung (Art. 28 – 28 d ZGB)
- 4. Schutz persönlicher Daten (Art. 3 – 15 DSG)
- 5. Pflicht Nr. 4 und präzisierende Richtlinie 4.2. im Journalistenkodex
- 6. Wer muss was beweisen?
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