Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung
Santésuisse übernimmt eine öffentlich-rechtliche Funktion
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat in einem bemerkenswerten Entscheid (BGE 132 V 303) das Handeln des Verbandes der Krankenversicherer santésuisse als öffentlich-rechtlich qualifiziert und einem Leistungserbringer Rechtsschutz gewährt. Damit hat es die rechtliche Stellung der Leistungserbringer gegenüber den Krankenkassen gestärkt.
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