Conditions du droit à une indemnité pour atteinte à l’intégrité en cas de maladie professionnelle grave et incurable
Die erste sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat im Entscheid U.401/06 vom 12. Januar 2007 eine Minimaldauer von einem Jahr festgesetzt, nach welcher bei einer erheblichen Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität ein Anspruch des Versicherten auf Integritätsentschädigung im Sinne des Art. 24 Abs. 1 UVG entsteht. Dies unter der Voraussetzung, dass eine Berufskrankheit vorliegt, welche die Lebenserwartung des Versicherten beträchtlich verkürzt. (dro)
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